Vertragsbedingungen Fernlehrgänge
Leistungen des Ferninstitutes
Das Deutsche Ferninstitut für Bildung, Pädagogik und Sozialmanagement GmbH garantiert folgende Leistungen:
- Die Lieferung des vollständigen Lehrganges in gedruckter Form zu Beginn der Weiterbildung.
- Die Korrektur der zum Lehrgang gehörenden Einsendeaufgaben sowie die Beantwortung von damit im Zusammenhang stehenden Fragen durch Fachpersonal.
- Die Teilnahme an den zum jeweiligen Lehrgang gehörenden Seminaren nach Bearbeitung der jeweiligen Studienbriefe. Die Seminargebühren sind in der Regel im Lehrgangspreis inkludiert. Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir als DFI verpflichtet, dies noch einmal schriftlich auszuweisen.
- Die Nutzung des firmeneigenen Studienportals.
- Die Erstellung des Abschlusszertifikates oder Abschlusszeugnisses nach Bestehen der für den jeweiligen Lehrgang geltenden Prüfungen.
- Eine kostenfreie Verlängerung der Studienzeit von bis zu 12 Monaten.
- Entsprechend des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) gleichbleibende Studiengebühren während der gesamten Vertragslaufzeit.
- Zeitlich unbegrenzte Hilfestellung bei Fragen von Weiterbildungen im pädagogischen Elementar und Primarbereich, Leitungsfragen und Leitungsweiterbildungen sowie Fragen zu Einrichtungsgründung.
- Alle DFI-Lehrgänge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen.
Teilnahmevoraussetzungen
Der Beginn einer Weiterbildung ist bei uns jederzeit möglich und nicht semestergebunden.
Die beruflichen Voraussetzungen der Lehrgangsteilnahme sind lehrgangsspezifisch jeweils auf unserer Homepage einzusehen. Unsere Teilnehmer benötigen zu Teilnahme an einer unserer Fortbildung einen PC mit einem Textverarbeitungsprogramm sowie ein E-Mail-programm und eine funktionsfähige private E-Mail-Adresse.
Alle Teilnehmer der DFI-Lehrgänge erhalten die Studienbriefe per Post in gedruckter Form. Die Einsendeaufgaben werden ebenfalls ab Studienbeginn in gedruckter Form zur Verfügung gestellt und können der Reihenfolge entsprechend bearbeitet und per E-Mail an den Studienbetreuer zurückgeschickt werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns als Veranstalter (DFI für Bildung, Pädagogik und Sozialmanagement GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite www.dfi-bildung.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich per Mail eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir als Veranstalter alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Teilnehmer eine andere Art der Lieferung, als die vom Veranstalter angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rücksendung Entgelte berechnet. Die Rückzahlung erfolgt, sobald wir das Fernlehrmaterial zurückerhalten haben oder der Nachweis erbracht wurde, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben das Fernlehrmaterial unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag des Widerrufes, an uns unter folgender Adresse zurückzusenden oder zu übergeben: Deutsches Ferninstitut für Bildung, Pädagogik und Sozialmanagement GmbH, Belecker Str. 24 a, 59609 Anröchte Die Frist ist gewahrt, wenn das Fernlehrmaterial vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird. Wir tragen die Kosten der Rücksendung des Fernlehrmaterials.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fernlehrmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fernlehrmaterials nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.
Kündigung
- Es gelten die allgemeinen Kündigungsregeln nach dem FernUSG.
- Das Recht der Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt. Vertragsschluss ist der Tag, an dem dieser Studienvertrag vom Teilnehmer unterschrieben wird.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrages entspricht.
- Der Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt somit 6 Monate.
- Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
- Bei Verkürzung der Lehrgangsregelzeit verzichtet der Teilnehmer automatisch mit Abschuss des Lehrganges und Aushändigung des Abschlusszertifikates auf die vorzeitige Kündigung. Der Lehrgangspreis muss trotz verkürzter Laufzeit im vollem Umfang zu den unter in dem Abschnitt „Zahlungen“ vereinbarten Zahlungsbedingungen beglichen werden.
Regelungen zum Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 26 FernUSG).